Newsletter Nr. 16 – Stand Der Genehmigung

 

Wir hoffen, dass es Dir und Deiner Familie gut geht in dieser aussergewöhnlichen Zeit!

Die aktuellen Schutzverordnungen haben natürlich sowohl die Zusammenarbeit in unserem Team verändert, aber auch geplante Events, wie das letzte Familiencafé und andere öffentliche Veranstaltungen ausfallen oder in der digitalen Welt stattfinden lassen.

Außerdem hat uns auch ein Schreiben der Bezirksregierung (BZR) erreicht, in dem sie feststellt, dass sie die Genehmigungsvoraussetzungen nach wie vor nicht erfüllt sieht und in der sie uns ihre Absicht mitteilt, unseren Genehmigungsantrag abzulehnen.
Unsere Rechtsanwältin hat auch schon – nach gemeinsamen Gesprächen mit uns – eine Stellungnahme dazu verfasst und der BZR zukommen lassen.

Zusammenfassend können wir sagen, dass sich die Ablehnung der BZR im Wesentlichen auf den Begriff der Gleichwertigkeit zum herkömmlichen Schulsystem bezieht. Laut ihrer Ausführungen zweifeln sie daran, dass „der Vermittlungsauftrag von Schule […] hinreichend erfüllt“ ist.
Es handele sich eher um eine Begleitung der Schülerinnen und Schülern und nicht um ein aktives Tun zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages.

Unserem Eindruck nach verweigert sich die BZR, unserem pädagogischen Ansatz von intrinsischer und selbstbestimmter Bildung genügend Raum zu geben. Dieser Ansatz scheint einfach nicht in die Maß- und Denkschablonen streng normierter Bildungsgänge und Lernstandserhebungen zu passen.
Und genau deswegen soll es uns ja auch geben!

Wie wir schon in den letzten beiden Newslettern (Nr. 15 und Nr. 14) berichteten, haben wir unser Konzept überarbeitet und Anpassungen vorgenommen, die auch von der BZR zur Kenntnis genommen wurden. Aber diese Veränderungen bedeuten eben nicht, dass wir „alten Wein in neuen Schläuchen“ bieten wollen, sondern vielmehr, dass wir „neuen Wein“ in einer Form anbieten wollen, die den „neuen Geschmack“ auch nicht verdirbt und trotzdem unserer gewohnten Schulkultur so Nahe ist, dass es zu keiner Beeinträchtigung der staatlichen Schulbelange kommt.

In unserer Stellungnahme bekräftigen wir der BZR gegenüber, dass uns nach wie vor daran gelegen sei, eine positive Entscheidung zu er­langen. Sollte jedoch eine positive Entscheidung nicht getroffen werden können, bitten wir um die zeitnahe Erteilung eines rechtsmittelfähigen Bescheides, um dann das Verfahren im gerichtlichen Wege weiterführen zu können.
Wir hoffen auf eine Antwort der BZR zum Ende der Sommerferien.

Bitte melde Dich bei uns, wenn Du Fragen zum Genehmigungsverfahren hast.

Wir wünschen Dir eine schöne sonnige Sommerzeit!

Herzliche Grüße

vom Team des Demokratische Schule Düsseldorf e.V.

 

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